Diese Auktion ist live!

Sie müssen registriert und zugelassen sein, um bei dieser Auktion bieten zu können.

Sehen Sie sich diese Auktion an
Diese Auktion ist beendet!

Es ist nicht mehr möglich in dieser Auktion zu bieten.

Sie sind für diese Auktion zugelassen

Sie sind jetzt berechtigt, in dieser Auktion zu bieten.

Warten auf Zulassung zur Auktion.

Sie haben sich erfolgreich für diese Auktion registriert und müssen nur noch zum Bieten freigeschaltet werden. Überprüfen Sie Ihre E-Mails für mehr Informationen.

Ihre Auktionsregistrierung wurde abgelehnt.

Bitte kontaktieren Sie den Auktionator für mehr Informationen.

Sie können für dieses Los keine Gebote mehr abgeben

Wir fügen ständig neue Lose hinzu, verwenden Sie die Suche um ähnliche Lose zu finden

Sie sind aktuell Höchstbieter!

Um sicherzustellen, dass Sie gewinnen, kehren Sie vor Ablauf des Loses zurück oder erhöhen Sie Ihr Maximalgebot.

Sie wurden überboten!

Erhöhen Sie Ihr Maximalgebot, um die Gewinnchance zu erhöhen.

Sie wurden überboten!

Ein anderer Bieter hat diesen Betrag bereits geboten. Erhöhen Sie Ihr Maximalgebot, um die Gewinnchance zu erhöhen.

Sie haben gewonnen!

Glückwunsch!

Sie sind Höchstbieter für dieses Los.

Sie haben verloren!

Leider haben Sie dieses Los verloren.

Gebot kann nicht abgegeben werden

Bitte laden Sie die Seite erneut, um den aktuellen Gebotsstand ze sehen.

Leider konnten wir Ihren Sofortkauf nicht ausführen.

Bitte wenden Sie sich an den Kundendienst, um weitere Hilfe zu erhalten.

Ihr Gebot wurde abgelehnt

Ihr Gebot wurde vom Auktionshaus abgelehnt. Bitte wenden Sie sich an die Kundenberatung, um weitere Informationen zu erhalten.

Ihr Gebot muss noch vom Auktionshaus genehmigt werden

Bitte überprüfen Sie Ihre E-Mails für weitere Details.

Sie können nicht bieten so lange Sie nicht zum Bieten zugelassen wurden.
Bitte, kontaktieren Sie das Auktionshaus
170 EUR
0 Gebot(e)
1
150 EUR
EUR
300 - 500 EUR
Live Auction
beendetes Los
Ort des Loses
Stuttgart, Baden-Württemberg

Vier Teller, zwei Schälchen, Zuckerdose
Meissen, Ludwigsburg, meist 18. Jh.
H. 12/D. 23 cm
Zuckerdose und 2 Teller LB; 2 Teller und 2 Schälchen Meissen. Versch. Dekore. Manufakturmarken.

Varia
Live
Adresse des Veranstaltungsortes
Neckarstraße 189/191
Stuttgart, Baden-Württemberg
70190
Germany
Varia

Anmeldeschluss 24 Stunden vor Auktionsbeginn / Registration closes 24 hours prior to the start of the auction

Auktionsdaten
10 Nov. 2023 10:00 CET
Lots: 5000-7200
Daten anzeigen
03 Nov. 2023 11:00 - 17:00 CET
04 Nov. 2023 11:00 - 17:00 CET
05 Nov. 2023 11:00 - 17:00 CET
06 Nov. 2023 11:00 - 17:00 CET
Auktionswährung
EUR

Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit den untenstehenden Dienstleistern auf:
Please contact the service providers below if required:


Mailboxes etc. / MBE
Silke Klink & Marco Bittner
Friedrich-List-Str. 8
70771 Leinfelden-Echterdingen
+49 (0) 711 / 41170270
mbe0121@mbe.de


Matthias Fegers
Service for art and trade
Moldenweg 5
21339 Lüneburg
49 (0) 4131 / 727525
fegers@t-online.de

MuseumsPartner Kunstspedition GmbH
Pass-Thurn-Straße 25
6372 Oberndorf bei Kitzbühel
+43 5356 6950
office@museumspartner.com


A.V.M. Service and Transport
Alexander von Mertens
Römerstraße 32
70180 Stuttgart
+49 (0) 172 / 71 36 254
a.v.mertens@t-online.de


Eric Art Services
Beijing/Shanghai/Hong Kong
+86 10 8880 3001 (BJ)
+86 21 3103 2707 (SH)
+852 2204 1888 (HK)
info@eric-art.com

Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung erfolgt im Namen der Nagel Auktionen GmbH (im folgenden „Versteigerer“ genannt). Die Auktionatoren handeln als deren Vertreter. Sie sind gemäß § 34 Abs. 5 GewO öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer. Die Versteigerung wird damit zu einer öffentlichen Versteigerung im Sinne des § 383 Abs. 3, S. 1 BGB.  

Grundlagen der Versteigerung Der Versteigerer versteigert in einer öffentlichen Versteigerung i.S. des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Mit der Teilnahme an der Auktion werden die nachstehenden Verstei-gerungsbedingungen des Versteigerers anerkannt.
Mängel a) Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, sie dienen lediglich der Information und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenstände im Sinne des § 434 BGB und sind insbesondere auch keine Garantie im Sinne des § 443 BGB. Das gleiche gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände bei Aufruf. Wird zusätzlich ein Internetkatalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht in jedem Falle angegeben, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Der Versteigerer behält sich vor, Katalogangaben zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Die berichtigten Angaben treten anstelle der Katalogbeschreibungen. Alle Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden.
b) Der Versteigerer verpflichtet sich bei Sach- und Rechtsmängeln Ansprüche, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Zuschlag geltend gemacht werden nach seiner Wahl an den Käufer abzutreten oder gegenüber dem Einlieferer direkt zu erheben. Voraussetzung dafür ist, dass der Käufer die Auktionsrechnung bezahlt hat. Die Kosten der Rechtsverfolgung gegen den Einlieferer trägt der Käufer, soweit der Versteigerer vom Einlieferer keine Kostenerstattung erhält. Zur Geltendmachung eines Sachmangels ist die Vorlage des Gutachtens eines anerkannten Sachverständigen, welches den Mangel nachweist, auf Kosten des Käufers erforderlich. Im Falle erfolg-reicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Zuschlagspreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Gegenstandes. Der Käufer bleibt zur Entrichtung des Aufgeldes als Dienstleistungsentgelt verpflichtet. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Rechts- und Sachmängeln ausgeschlossen, sofern dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Eine etwaige Haftung des Versteigerers für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt.
Gebote a) Saalgebote Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er zusätzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion eine Depot-Zahlung zu hinterlegen. b) Ferngebote Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicher zu stellen, müssen diese auf dem dafür vorgesehenen Formular - mindestens 48 Stunden vor Beginn des ersten Auktionstages beim Versteigerer eingehen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmäßig zu erreichen ist. Das Gebot beschränkt sich ausschließlich auf die angegebene Lot-Nummer. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht nur für Lots mit einem Schätzpreis ab Euro 750,-. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist eine schriftliche Anzeige, die spätestens 48 Stunden vor Beginn des ersten Auktions-tages beim Versteigerer eingeht. Bei bestimmten Auktionen ist die Abgabe eines Online-Gebots möglich (www.auction.de); hierzu ist eine Registrierung mind. 48 Std. vor Beginn des ersten Auktionstags erforderlich. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen sowie die ordnungsgemäße Übermittlung und den (rechtzeitigen) Zugang von Onlineangeboten an den Auktionator. Maßgeblich für die Versteigerung bzw. deren Ablauf ist das Saalgeschehen (z.B. hinsichtlich Berichtigungen gem. Ziff. 2 a). Verbindlich sind ledglich die im Saal wiedergegebenen Gebote. In jedem Fall ist der Bieter für den Zugang des Gebotes beweispflichtig.
c) Behandlung der Gebote und Zuschlag Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn Bieter auf Verlangen des Versteigerers keine ausreichenden, dem Wert des Gebotes entsprechenden Sicherheiten vor der Auktion erbringen können. Bei Ablehnung eines Gebotes bleibt das unmittelbar zuvor abgegebene Gebot verbindlich. d) Der Versteigerer behält sich bei Vorliegen eines sachlichen Grundes das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zu versteigern. Die Lotnummer ist die Nummer, unter der die Gegenstände in der Auktion aufgerufen werden bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden. e) Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. f) Der Schätzpreis ist in der Regel kein Limit. Der Zuschlag kann auch unter dem Schätzpreis erfolgen. Zum Schutz des eingelieferten Gegenstandes ist der Versteigerer berechtigt, unterhalb des vereinbarten Limits den Zuschlag an den Einlieferer zu erteilen.
In diesem Falle entsteht ein Rückgang. g) Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht oder bestehen sonstige wichtige Gründe, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zugeschlagen oder im Nachverkauf veräußert werden. Gebote mit UV-Zuschlägen sind für Bieter 5 Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend. Insbesondere sind jegliche Ansprüche des Bieters gegen den Versteigerer ausgeschlossen, wenn der UV-Zuschlag nicht ausgeführt wird. h) Ein Gebot erlischt, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes. i) Mit dem Zuschlag durch den Versteigerer wird der Bieter zur Abnahme des Gegenstandes und zur Zahlung verpflichtet. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Bei Zahlung durch Scheck wird erst die vorbehaltlose Bankgutschrift als Zahlungseingang bzw. Erfüllung gewertet. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
j) Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge gem. §§ 312b ff BGB finden keine Anwendung. Für den Nachverkauf gelten die Versteigerungsbedingungen entsprechend.

Kaufpreis, Umsatzsteuer a) Die Lieferungen unterliegen im Regelfall der Differenzbesteuerung gem. §25a UstG: Auf die Zuschlagsumme wird ein Aufgeld in Höhe von 29,5 % erhoben. In diesem Aufgeld ist die gesetzliche Umsatzsteuer (Ust.) auf die Gesamtdifferenz enthalten. Die Umsatzsteuer wird bei der Rechnungsstellung nicht ausgewiesen. Bei Einlieferungen z.B. aus Drittländern, die mit Einfuhrumsatzsteuer belastet sind (Kennzeichnung durch * bei der Lot-Nr.), erfolgt die Fakturierung mit der Regelbesteuerung: Auf die Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 24,5 % erhoben. Auf die Zuschlagsumme zzgl. Aufgeld ist die gesetz-liche Umsatzsteuer zu entrichten. b) Besteht die Not-wendigkeit zur Einholung von CITES-Bescheinigung zwecks Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Vermarktungsverbot von Gegenständen, die dem Artenschutzabkommen unterliegen, so gehen hierfür anfallende Kosten zu Lasten des Käufers. Zusätzlich wird eine Bearbeitungspauschale von 100,00 € pro Lot, ebenso eine Pauschale von 100,00 € pro Lot für die Erstellung von Ausfuhrpapieren erhoben. Eine Garantie für die Genehmigungserteilung (CITES, Artenschutz, Ausfuhr) wird nicht gegeben.
c) Der Käufer zahlt die Hälfte des gesetzlichen Folgerechts nach der Staffel des § 26 UrhG sowie die Hälfte der Abgabe an die Künstlersozialkasse. d) Die gesetzliche Umsatzsteuer beträgt z.Zt. 19%. Gegenstände, die im Katalog durch * vor dem Schätzpreis gekennzeichnet sind, unterliegen im Falle der Regelbesteuerung der ermäßigten Umsatzsteuer von 7%. e) Für innergemeinschaftliche Ausfuhrlieferungen ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen. Bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer wird dem Käufer die Umsatzsteuer erstattet, sobald dem Versteigerer der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegt. f) Während oder unmittelbar nach der Verstei-
gerung ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vor-behalten. Eine nachträgliche Umschreibung der Rechnung auf Kundenwunsch ist kostenpflichtig.
Fälligkeit, Zahlung und Verzug a) Persönlich an der Versteigerung teilnehmende Käufer haben den Endpreis (Zuschlagpreis zuzüglich Aufgeld und Umsatzsteuer) sofort nach erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich, telefonisch oder online geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen, auch früheren Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Käufer nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer, sofern er Unternehmer ist, verzichtet auf das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB. b) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet; ihre Höhe beläuft sich bei privaten Käufern (Verbrauchern) auf 5% über dem Basiszinssatz der EZB p.a., bei gewerb-lichen Käufern (Unternehmern) auf 8% über dem Basiszinssatz p.a. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsentgelte zu Lasten des Käufers. Außerdem kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen. Dazu kann er nach der zweiten Mahnung als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben, es sei denn der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung im Ausland trägt der Käufer (auch) soweit sie nach dem jeweiligen nationalen Recht nicht erstattungsfähig sind. Ist der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Versteigerer nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten und statt der Schadenspauschale Ersatz des konkreten Schadens verlangen. Dieser kann so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer weiteren Auktion mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmten Limit erneut versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös
gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzu-kommen hat. Auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch. Die Rechte aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag erlöschen mit dem neuen Zuschlag. Mit Eintritt des Verzugs werden sämtliche Forderungen des Versteigerers gegen den Käufer sofort fällig.
Abholung, Versendung, Einlagerung a) Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen. Käufer, die schriftlich, telefonisch oder online an der Versteigerung teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Ersteigerte Gegenstände werden jedoch erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen herausgegeben. b) Gerät der Käufer mit der Annahme in Verzug, so ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf dessen Kosten und Gefahr bei sich oder Dritten einzulagern. Der Käufer trägt auch die Kosten notwendiger Versicherungen. Für die Einlagerung wird pro Objekt und Tag ein Kostenersatz von bis zu Euro 6,- (zuzgl. Umsatzsteuer) bzw. der Satz des Lagerunternehmens berechnet. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind. Der Termin für die Herausgabe eingelagerter Sachen ist mit dem Versteigerer bzw. benannten Dritten abzustimmen. c) Die Versendung, Verpackung und Versicherung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers; der Versteigerer ist lediglich der Vermittler dieser Dienstleistungen. Versandaufträge werden nur ausgeführt, wenn dem Versteigerer oder dem mit dieser Aufgabe betrauten Unternehmen der vom Käufer unterschriebene Versandauftrag vorliegt und die ermittelten Versandkosten sowie alle übrigen Forderungen des Versteigerers bezahlt sind.
Haftung Wegen sonstiger Schäden des Bieters/Ersteigerers haftet der Versteigerer nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers beruhen oder wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Bieters/Ersteigerers durch den Versteigerer beruhen.
Allgemeines a) Diese Bedingungen, die mit der Teilnahme an der Auktion anerkannt werden, regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Bieter bzw. Käufer und dem Versteigerer. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters bzw. Käufers haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. b) Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist ausschließlich Stuttgart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Über-einkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung. c) Sollten eine oder
mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. d) Soweit die Versteigerungsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgebend. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Übersetzungen.

Uwe Jourdan
Öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer

 

 

Conditions of Sale

Important notice: In order to ensure a proper execution of your bids, please make sure that your registration and bids must be submitted 48h before auction starts.

The auction is held in the name of NAGEL AUKTIONEN GmbH (hereinafter referred to as “Auctioneer”). The auctioneers act as its representative. They are publicly appointed and sworn auctioneers in accordance with § 34 Para. 5 of the Trade Regulation Act. The auction is thus a public auction within the meaning of § 383 Para. 3, p. 1 of the Civil Code.


1. Fundamentals of the auction The Auctioneer holds public auctions within the scope of §383 Paragraph 3 Sub-Clause 1 of the German Civil Code in its own name as consignee and for the account of the depositors (consignors) whose names are not disclosed. By taking part in the auction, the following auction conditions of the Auctioneer are accepted.
2. Defects a) All property items offered for auction can be viewed and inspected prior to the auction. The property items are second-hand. The catalogue descriptions are made to the best of the author’s knowledge and belief, but are for purposes of information exclusively and are not part of the contrac- tually agreed properties and condition of the items within the meaning of § 434 of the Civil Code, in particular they do not constitute guarantees within the meaning of § 443 of the Civil Code. The same applies to verbal or written information of all kinds, as well as the designation of the items when called. If an Internet catalogue is made in addition, the information in the printed version is nonethe- less authoritative. Impairments in the state of the items’ preservation are not stated in every case, so that lack of information likewise does not furnish grounds for an agreement on the quality of the items. The Auctioneer reserves the right to make corrections to catalogue information. These corrections take the form of written notices posted at the place of the auction and verbal corrections made by the Auctioneer immediately prior to the auction of the specific item. The corrected information takes the place of the catalogue descriptions. All items are offered for auction in the state in which they are found at the time of the auction. b) In the event of quality defects and defects of title claimed within 12 months after the knockdown, the Auctioneer shall undertake at his own discretion to assign his claims or to assert his claims directly against the Consignor. The condition for this is that the buyer has completely paid the bill for the auction. The costs of legal action taken against the Consignor are borne by the buyer, insofar as the Auctioneer receives no reimbursement of costs from the Consignor. The valuation of a recognized expert proving the defect and made at the expense of the buyer is necessary for the assertion of a claim for a quality defect. If claims made against the Consignor are successful, the Auctioneer shall refund only the purchase price to the buyer, matching payment with the return of the property. The buyer is still under obligation to pay the premium as compensation for the services of the Auctioneer. In all other respects, the Auctioneer shall assume no liability for quality defects and defects of title, insofar as the Auctioneer has fulfilled his obligations to exercise diligence. This shall not affect any liability of the Auctioneer for bodily harm or injury to health.
3. Bids a) Floor bids Each bidder must indicate his (her/its) name and address before the start of the auction. This holds even if he takes part in the auction as a representative. In this case, he must also indicate the name and address of the party he is representing. In cases of doubt, the bidder shall make acquisitions in his own name and for his own account. Each bidder must make a deposit before the start of the auction b) Absentee bids In order to ensure that written bids are properly executed, they must be made on the form provided for this purpose and received by the Auctioneer at least 48 hours before the start of the first day of the auction. The bidder is required to provide evidence of the receipt. For a written bid to be effective, it must contain detailed informa- tion on the person or company of the bidder as well as the lot number. A telephone number at which the bidder can regularly be reached must be indicated when the bid is made. The bid is restricted exclusively to the lot number indicated. Written bids are only used by the Auctioneer with the amount that is necessary to bid over another bid that has been made. Telephone bids will be accepted by telephoning the bidder before the desired lot is called. This is only done for lots with an estimated price of € 750.00 or more. The condition for taking part by telephone is a written notice received by the Auctioneer no later than 48 hours before the start of the first day of the auction. It is possible to make online bids at some auctions (www.auction.de); this requires a registration at least 48 hours before the start of the first day of the auction. The Auctioneer shall assume no liability for the formation or maintenance of telecommunications connections, nor for the orderly transmission and (timely) receipt of online bids to the Auctioneer. What occurs in the hall (for example, with regard to corrections as stated in Number 2 a of these Conditions) shall be authoritative for the course of the auction. Only those bids made in the hall are binding. In any case, the bidder is required to provide proof of the entry of the bid c) Handling of bids and knockdown The Auctioneer can reject bids if there are valid reasons for doing so. This applies in particular if bidders cannot furnish, at the demand of the Auctioneer, sufficient security prior to the auction commensurate with the value of the bid. If a bid is rejected, the bid made immediately prior to it shall remain binding. d) Given justified reason, the Auctioneer shall reserve the right to combine or separate lot numbers, call them out of sequence, withdraw them if there is a valid reason, or auction them off subject to reservation (UV-Zuschlag). The lot number is the number under which the items are called in the auction, listed in the auction catalogue, or offered for sale by private contract. e) The knockdown shall follow after the highest bid has been called three times. If several persons make the same bid and no higher bid is made after being called three times, the matter will be decided by drawing lots. If identical written bids are received, the knockdown will be granted to the first bid received. If there are doubts regarding whether or to whom the knockdown has been granted, or if a bid submitted on time is overlooked, or if the highest bidder wishes to withdraw his bid, the Auctioneer is entitled to withdraw the knockdown, which is thereby invalidated, and to offer the property for auction once again. Any objections against the knockdown are to be raised immediately, i.e., before the next lot is called. The Auctioneer is entitled to refuse the knockdown if there is a valid reason for doing so. f) The estimated price is normally not a limit; a knockdown may also be made below the estimated price. In order to protect the consigned property, the Auctioneer is entitled to knockdown to the consignor below the agreed limit. A reversal is made in this case. g) If the limit agreed with the consignor is not reached, or for other valid reasons, the Auctioneer is entitled to knock down subject to reservation (UV-Zuschlag). In the event of a subsequent bid equivalent to the limit, the property may be knocked down to another bidder or sold to another bidder in a subsequent sale with no further consultation being required. Bids with awards subject to reservation are binding on the bidder for 5 weeks but may be subject to change without notice by the Auctioneer. In particular, any claims of the bidder against the Auctioneer shall be excluded if the knockdown subject to reserva- tion should be unsuccessful. h) A bid will lapse if it is rejected by the Auctioneer, if the auction is closed without a knockdown, or if the property is called for auction again. An invalid overbid does not result in the previous bid being invalid. i) A knockdown called by the Auctioneer obligates the bidder to accept the item and make payment. Ownership of the auctioned property only passes to the buyer when all claims of the Auctioneer have been settled in full. The risk of fortuitous loss or fortuitous

deterioration of the property passes to the buyer simultaneously with the knockdown. j) The sale of unsold lots is part of the auction, in which interested parties place their orders for submitting bids of a specific amount in writing. The provisions of §§312b et seq. regarding distance contracts do not apply. The Auction Conditions apply analogously to the sale of unsold lots.
4. Purchase price, turnover tax a) As a rule, all deliveries are subject to a differential tax in accordance with § 25a of the German Turnover Tax Act (UStG), with a premium of 29,5% being levied on the hammer price. This premium includes statutory turnover tax on the total difference. Turnover tax is not stated separately on the invoice. Consignments which are subject to turnover tax (marked by * with the lot no.), such as those from non-EU countries, for example, are invoiced at the standard tax rate with a premium of 24,5 % being levied on the hammer price. The turnover tax is payable on the hammer price plus the premium. b) If it should be necessary to obtain CITES certificates for the purpose of granting special exemption from the prohibition of marketing objects covered by this Convention, then the cost thereof shall be borne by the purchaser. In addition, a processing fee of € 100.00 per lot as well as a flat-rate fee of € 100.00 per lot will be charged for making up the export documents. No guarantee is given that a permit will be granted (CITES, protection of species, export). c) The buyer pays half of the statutory right of stoppage according to the scale in § 26 of the German Copyright Act, as well as half of the contribution to the Artists’ Social Insurance Fund. d) Statutory turnover tax amounts at present to 19 %. Items which are marked in the catalogue with a * before the estimated price are subject to the reduced value- added tax rate of 7 % in the event that standard taxation applies. e) Tax exemption is excluded for deliveries within the European Union. In the case of export deliveries to non-EU countries, turnover tax is refunded to the buyer as soon as the export and acceptance documentation has been received by the Auctioneer. f) Invoices issued during or immediately following the auction require verification; errors excepted. A charge will be made for later changes of the invoice at the request of customers.
5. Due date, payment and default a) Buyers taking part in the auction in person must pay the final purchase price (knockdown price plus premium and turnover tax) to the Auctioneer immedi- ately following the knockdown. In the case of buyers who have submitted written or telephonic offers, the amount due is payable upon receipt of the invoice. The buyer waives the enforcement of any retention rights in connection with transactions or previous transactions conducted within the scope of the present business relationship. The buyer is only permitted to offset any counter- claims if these are undisputed or have been declared by declaratory judgment. If the buyer is an entrepreneur, he hereby waives the performance refusal right under § 320 (§ 322) of the German Civil Code. b) In the event of payment delay, private buyers (consumers) must pay default interest equivalent to 5 % of the discount rate of the European Central Bank and commercial buyers (companies), 8 % of the relevant discount rate p.a. If payment is made in foreign currency, any exchange losses and currency conversion fees must be borne by the buyer. The Auctioneer is also entitled to lodge claims against the buyer for culpable neglect of duties. After the second formal reminder, the Auctioneer is entitled to levy a default surcharge equivalent to 3 % of its total claim as compensation for damages incurred unless the buyer is able to prove that no damage or a much lower level of damages has been incurred. The costs of any litigation abroad shall be borne by the buyer, insofar as they are not reimbursable in accordance with the respective national laws. If the buyer should default on payment, the Auctioneer can withdraw from the contract after having granted an additional period of two weeks and instead of the flat-rate damage compensation amount, demand reimbursement of the specific damages incurred. These damages may also be calculated in such a way that the property item in question will be re-auctioned at another auction with a limit determined at the dutiful discretion of the Auctioneer and the defaulting buyer will be liable for any reduced proceeds in comparison with the previous auction and also for the costs of the repeat auction and including the commission and disbursements of the Auctioneer. The default- ing buyer will not be entitled to any additional proceeds in this case. His rights in connection with the previous knockdown will lapse concurrently with the new knockdown. All claims of the Auctioneer against the buyer will be due immediately in the event of delay.
6. Collecting, shipping and storing items a) The buyer is obliged to take receipt of the property items immediately after the auction. Buyers who have participated in the auction in writing or by telecommunication are obliged to collect the property items no later than 14 days after receipt of the invoice. Items purchased in an auction shall only be handed over when all outstanding accounts have been settled. b) If the buyer should be delayed in taking over the property, the Auctioneer is entitled to store the property items at the cost and risk of the buyer on its own premises or with third parties. The buyer will also bear the costs of any necessary insurance. A cost reimbursement of up to € 6.00 (plus value-added tax) per item and day or the relevant rate of the storage com- pany shall be charged for the storage. The buyer reserves the right to prove that costs have not been incurred, or not in the aforesaid amount. The date for withdrawing stored property items is to be agreed with the Auctioneer or designated third parties. c) The packing, insurance and ship- ment of auctioned items shall be made at the cost and risk of the buyer; the Auctioneer merely serves as an agent for these services. Shipping orders will only be executed if the Auctioneer or the company commissioned with this task has received the appropriate shipping order signed by the buyer and after the calculated shipping costs and all other claims of the Auctioneer have been settled.
7. Liability The Auctioneer shall only be liable for other damages to the (successful) bidder if said damages are due to deliberate or grossly negligent breach of duty by a legal representative or vicarious agent of the Auctioneer, or if the damages are due to deliberate or negligent breach of duty causing injury to life, body or health of the (successful) bidder by the Auctioneer.
8. General a) All legal relationships between the bidder or buyer and the Auctioneer are covered in these Conditions. The bidder’s or buyer’s general terms of business shall not be applicable. There are no ancillary verbal agreements. Changes must be made in writing to be effective. b) The place of fulfilment and legal venue, if such can be agreed, is exclusively Stuttgart. German laws shall apply exclusively. The United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) shall not apply. c) If one or more provisions of these Assignment Conditions are wholly or partially invalid, the validity of the other provisions will remain in full force and effect. d) If the Auction Conditions are available in more than one language, the German version is exclusively authoritative. The Auctioneer shall assume no liability for incorrect translations.

Uwe Jourdan
Publicly appointed and sworn auctioneer

Bitte beachten Sie: Die Bietzulassung ist nur bei Vorlage eines gültigen Personalausweises möglich.
Please note: Bidding approvement is only possible with a copy of a valid passport.

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer's premium and VAT please check particular lot.

Bei allen von NAGEL AUKTIONEN durchgeführten Versteigerungen handelt es sich um öffentlich zugängliche Auktionen, für welche die Vorschriften über den Verbrauchsgüterverkauf nicht gelten.
Es werden gebrauchte Waren versteigert, für welche die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt wird.

BITTE BEACHTEN SIE DIE „DREI GOLDENEN REGELN“ SPEZIELL FÜR UNSERE VARIA-AUKTIONEN:
1. Es werden keinerlei Aussagen zur Authentizität, Alter, Echtheit, Zustand etc. gemacht, die über den Katalogtext hinaus gehen.
2. Eine persönliche Besichtigung der Objekte wird dringend empfohlen.
3. Alle Stücke werden ohne jede Zusicherung versteigert. Reklamationen sind ausgeschlossen.

PLEASE NOTE THE "THREE GOLDEN RULES" ESPECIALLY FOR OUR VARIA AUCTIONS:
1. There are no statements about authenticity, age, authenticity, condition, etc., which go beyond the catalog text. No further images are available.
2. A personal tour of the objects is strongly recommended.
3. All pieces are auctioned without any warranty. Complaints are excluded.